Liebe Vertriebspartner,
Sie haben es sicherlich mitbekommen:
Bund und Länder haben die beschlossenen Corona-Regeln bis zum 14. Februar 2021 verlängert und einige Verschärfungen der Maßnahmen vorgenommen.
Ab sofort gilt, dass in bestimmten Bereichen wie des Öffentlichen Personennahverkehrs, in Geschäften, Altenheimen oder bestimmten Arbeitsstätten, das Tragen von medizinischen Masken verpflichtend ist. Zu den medizinischen Masken zählen sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95 oder FFP2. Diese Regelung sollten Sie auch auf Beratungs- und Verkaufsgespräche anwenden.
In den 16 Bundesländern werden aktuell die Corona-Schutzverordnungen neu gefasst. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter über die jeweils länderspezifischen Regelungen der Corona-Schutzverordnungen an Ihrem Einsatzort informiert sind und sich – insbesondere an die neue Regelung der Maskenpflicht – strikt halten. Das gilt sowohl für Kundengespräche, Beratungssituationen wie aber auch im öffentlichen Raum, Treppenhäusern, Parkplätzen etc.. Weiterhin gilt, dass Beratungsgespräche ausschließlich nur von einem Mitarbeiter/Vertriebspartner durchgeführt werden dürfen und nicht von Teams oder Gruppen.
Bleiben Sie gesund.