
Liebe Vertriebspartner,
unser Anbieter Mainova hat uns darüber informiert, dass für die Erfassung von Aufträgen von Kunden, die aktuell noch bei TOTAL in Belieferung sind, zukünftig die nachfolgende Vorgehensweise gilt:
Wir möchten Sie bitten
- alle (ehemaligen) TOTAL-Kunden selber zu kündigen
- dann den Auftrag mit Selbstkündigungsdatum (bestätigtes Lieferende) einzureichen.
Nur auf diese Weise kann der Aufwand der Nacharbeiten auf Ihrer Seite gering gehalten und eine unnötige Verärgerung der Kunden vermieden werden.
Hintergrund dieser Anpassung ist, dass im Rahmen der Marktkommunikation eine vollständige Übereinstimmung der Kundendaten, bis hin zum Kundennamen, seitens der Marktpartner (hier TOTAL) verlangt werden kann. Wenn Kunden mit abweichender Bezeichnung erfasst werden (z.B. Frisörsalon Max Mustermann statt Frisörsalon M. Mustermann) kann der aktuelle Lieferant die Kündigung im Rahmen der Marktkommunikation ablehnen (Kunde unbekannt). Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist kein Lieferant im Rahmen einer bilateralen Klärung gezwungen den “korrekten” Kundenname, wie er im eigenen System geführt wird, preiszugeben.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vermarktung der Mainova-Produkte.