Vattenfall: Telefonische Kontaktaufnahme untersagt

Liebe Vertriebspartner,

von unserem Produktpartner Vattenfall gibt es wichtige Hinweise für Sie!

Aufgrund der aktuellen Verschärfung der Kontaktmöglichkeiten legt Vattenfall Wert auf einen rechtlich einwandfreien Vertrieb und weist eindringlich auf die Einhaltung der bekannten Corona-Regeln hin.

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Kundenkontakt über Telefon oder E-Mail strengstens untersagt ist. Bei Nichteinhaltung drohen extrem hohe Geldstrafen, die Vattenfall in jedem Fall an die jeweiligen Vertriebspartner weiterreichen wird.

Wir bitten Sie daher um eindringliche Beachtung und Schulung der oben genannten Regelungen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vermarktung der Vattenfall-Produkte.

E.ON: Hinweise zur Akquise während Corona

Liebe Vertriebspartner,

anbei finden Sie die aktualisierten Hinweise unseres Anbieters E.ON zur Akquise während der Corona-Pandemie:

Sehr geehrter Vertriebspartner,

wir nehmen die aktuellen Entwicklungen in diesen schwierigen Zeiten der Corona Pandemie sehr ernst. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden und Vertriebspartner hat für uns oberste Priorität, daher bitten wir Sie weiterhin die Hygiene- und Schutzmaßnahmen gem. unserer Zusatzvereinbarung zur Einhaltung von Corona-Regelungen zu beachten und konsequent umzusetzen. Stellen Sie bitte weiterhin sicher, dass die jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und regionalen behördlichen Corona-Regelungen insbesondere Abstands-, Quarantäne-, allgemeine Schutz- und Hygienevorschriften, sowie die Empfehlungen des RKI (Robert Koch Instituts) und die vom BDD Bundesverbands Direktvertrieb Deutschland erstellten „Hygienestandards des Direktvertriebs“ von all ihren Mitarbeitern und/oder Untervertretern beachtet und ausnahmslos umgesetzt werden.

Daher erhalten Sie heute weitere Informationen zum Vorgehen im E.ON Direktvertrieb ab Montag 8.2.2021. Sie wissen alle: Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Daher ist es für diese Menschen besonders wichtig, das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten. Wir fordern Sie deswegen auf, folgende Regeln zum Schutz unserer Kunden und zu Ihrem Schutz einzuhalten und bei Ihren Mitarbeitern/Vertriebspartnern sicherzustellen:

  • Keine Beratungsgespräche bei Risikogruppen und insbesondere bei älteren Menschen basierend auf den Empfehlungen des RKI
  • Äußerst sensibler Umgang mit der Altersgruppe ab 50 Jahren basierend auf den Empfehlungen des RKI
  • Respektieren ohne „Wenn und Aber“ bei Ablehnung von Beratungsgesprächen und freundliche Verabschiedung (weitere Versuche, den Kunden umzustimmen, werden nicht akzeptiert!)
  • Genereller Verzicht auf das Betreten der Wohnräume und Durchführung des Beratungsgesprächs auf Abstand vor der Wohnung/Haus
  • Betreten der Wohnräume nur nach ausdrücklichem Wunsch und expliziter Zustimmung des Kunden/Interessenten
  • Auftreten gem. Corona-Etikette
    • Tragepflicht medizinischer Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95 oder FFP2) dauerhaft während der kompletten Akquise-Tätigkeit genauso wie auch auf der Straße bzw. auf dem Weg zum Kunden, vor dem Haus, an der Haustür, Treppenhäusern, Parkplätzen.
    • Anwendung von Desinfektionsmittel vor und nach den Gesprächen
    • Dauerhaftes Einhalten des Mindestabstands
    • Beratungsgespräche werden ausschließlich nur von einem Mitarbeiter durchgeführt
  • generelle Sperre der Vertriebsgebiete Sachsen und Thüringen wird aufgehoben
  • Gebiete mit einer Inzidenz > 200 sind für die E.ON Akquise weiterhin bundesweit gesperrt
  • Verpflichtende Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und behördlichen Corona-Regelungen

 Alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html und https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html Abschnitt 15.

Entsprechende Verstöße führen zu einem unmittelbaren Ausschluss des Mitarbeiters bzw. Vertriebspartners von der E.ON-Akquise. Nur wenn wir uns alle gemeinsam an die Vorgaben und Richtlinien halten, können wir die Aufrechterhaltung des Direktvertriebes in der aktuellen Pandemielage gewährleisten.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vermarktung der E.ON-Produkte.

Allgemeine Hinweise zur Vermarktung während Corona

Liebe Vertriebspartner,

Sie haben es sicherlich mitbekommen:

Bund und Länder haben die beschlossenen Corona-Regeln bis zum 14. Februar 2021 verlängert und einige Verschärfungen der Maßnahmen vorgenommen.

Ab sofort gilt, dass in bestimmten Bereichen wie des Öffentlichen Personennahverkehrs, in Geschäften, Altenheimen oder bestimmten Arbeitsstätten, das Tragen von medizinischen Masken verpflichtend ist. Zu den medizinischen Masken zählen sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95 oder FFP2. Diese Regelung sollten Sie auch auf Beratungs- und Verkaufsgespräche anwenden.

In den 16 Bundesländern werden aktuell die Corona-Schutzverordnungen neu gefasst. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter über die jeweils länderspezifischen Regelungen der Corona-Schutzverordnungen an Ihrem Einsatzort informiert sind und sich – insbesondere an die neue Regelung der Maskenpflicht –  strikt halten. Das gilt sowohl für Kundengespräche, Beratungssituationen wie aber auch im öffentlichen Raum, Treppenhäusern, Parkplätzen etc.. Weiterhin gilt, dass Beratungsgespräche ausschließlich nur von einem Mitarbeiter/Vertriebspartner durchgeführt werden dürfen und nicht von Teams oder Gruppen.

Bleiben Sie gesund.

E.ON: Gebietssperren Sachsen und Thüringen ab 18.01.2021

Liebe Vertriebspartner,

unser Anbieter E.ON informiert uns dazu, dass ab dem 18.01.2021 der Vertrieb der E.ON Produkte in Sachsen und Thüringen aufgrund der sehr hohen Corona-Infektionszahlen ausgesetzt wird.

Aufträge aus diesen Bundesländern können noch bis zum 20.01.2021, 12:00 Uhr eingereicht werden.

Bleiben Sie gesund!