Mainova: Neue Strom-und Gaspreise für Privatkunden ab 19.01.2026

Liebe Vertriebspartner,

unser Anbieter Mainova aktualisiert zum 19.01.2026 die Strom- und Gaspreise im Privatkundensegment.

Aufträge mit Unterschriftsdatum bis einschließlich 18.01.2026 können noch bis zum 20.01.2026, 12:00 Uhr eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass sowohl “Selbst gekündigt” als auch “Kündigung durch Mainova” öfters mit “Nein” beantwortet wurde. Diese Anfragen laufen ins Leere. Achten Sie darauf, die Felder entsprechend der Situation beim Kunden zu befüllen.

Die neuen Preislisten finden Sie ab sofort im Downloadbereich des Vertriebspartnerportals.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vermarktung der Mainova-Produkte.

Mainova: Vertriebsstopp Gastro- und Hotelleriekunden

Liebe Vertriebspartner,

unser Anbieter Mainova nimmt ab sofort bis auf Widerruf keine Strom- und Gasaufträge mehr für Kunden aus dem Bereich Gastronomie und Hotellerie auf.

Sobald die Vermarktung im Gastronomie- und Hotelleriebereich wieder aufgenommen wird, werden wir Sie informieren.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Vermarktung der Produkte der Mainova.

Mainova: Hinweis zur Erfassung von TOTAL-Kunden

Liebe Vertriebspartner,

unser Anbieter Mainova hat uns darüber informiert, dass für die Erfassung von Aufträgen von Kunden, die aktuell noch bei TOTAL in Belieferung sind, zukünftig die nachfolgende Vorgehensweise gilt:

Wir möchten Sie bitten

  • alle (ehemaligen) TOTAL-Kunden selber zu kündigen
  • dann den Auftrag mit Selbstkündigungsdatum (bestätigtes Lieferende) einzureichen.

Nur auf diese Weise kann der Aufwand der Nacharbeiten auf Ihrer Seite gering gehalten und eine unnötige Verärgerung der Kunden vermieden werden.
Hintergrund dieser Anpassung ist, dass im Rahmen der Marktkommunikation eine vollständige Übereinstimmung der Kundendaten, bis hin zum Kundennamen, seitens der Marktpartner (hier TOTAL) verlangt werden kann. Wenn Kunden mit abweichender Bezeichnung erfasst werden (z.B. Frisörsalon Max Mustermann statt Frisörsalon M. Mustermann) kann der aktuelle Lieferant die Kündigung im Rahmen der Marktkommunikation ablehnen (Kunde unbekannt). Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist kein Lieferant im Rahmen einer bilateralen Klärung gezwungen den “korrekten” Kundenname, wie er im eigenen System geführt wird, preiszugeben.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vermarktung der Mainova-Produkte.