
Liebe Vertriebspartner,
heute möchten wir Sie über wichtige gesetzliche Änderungen informieren, die ab dem 27.09.2026 für die Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung gelten und Verbraucher besser vor irreführenden „Green Claims“ schützen sollen.
Für die Vermarktung von Strom- oder Gastarifen bedeutet das: Pauschale Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ dürfen künftig nicht ohne Weiteres verwendet werden. Umweltbezogene Aussagen müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.
Bitte achten Sie bei der Vermarktung von Tarifen insbesondere auf:
- Aussagen wie „Ökostrom“, „grüner Strom“, „nachhaltiger Tarif“, “BioGas” oder „klimaneutral“
- selbst erstellte Nachhaltigkeits- oder Umwelt-Siegel
- allgemeine Werbeaussagen, die einen besonderen Umweltvorteil suggerieren
- Aussagen zu CO₂-Einsparungen oder Klimaneutralität
Verwenden Sie möglichst konkrete und nachweisbare Aussagen anstelle von pauschalen Umweltversprechen.
Beispiel:
❌ „Dieser Tarif ist besonders nachhaltig.“
✅ „100 % des Stroms stammen aus erneuerbaren Energien.“
Wichtiger Hinweis zu Gastarifen
Bereits heute haben wir bei allen Gastarifen den Zusatz „Öko“ aus den Tarifbezeichnungen entfernt. Hintergrund sind die verschärften Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen. Da entsprechende Umwelteigenschaften bei Gasprodukten künftig nicht mehr pauschal beworben werden dürfen, tragen die im Tarifrechner angezeigten Gastarife keinen „Öko“-Zusatz mehr.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Vermarktung und schauen Sie sich entsprechende Hinweistexte an. Die neuen Vorgaben sollen für mehr Transparenz sorgen und sicherstellen, dass Umweltvorteile für Kunden nachvollziehbar und belegbar sind.
Vielen Dank für die Beachtung!
